Steuerkanzlei Ohlert

Werbungskosten: Kein häusliches Arbeitszimmer für Hochschullehrer und Richter

In zwei brandaktuellen Urteilen hat der Bundesfinanzhof erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Dabei hat er klargestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht bei Hochschullehrern und Richtern nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Ein Werbungskostenabzug kommt für diese beiden Berufsgruppen damit weiterhin nicht in Betracht.

 

Mit der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingeführten Neuregelung, die in allen offenen Fällen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 gilt, sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wie folgt abzugsfähig:

  • bis zu 1.250 EUR jährlich, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
  • ohne Höchstgrenze, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

 

Mehr siehe Info März 2011

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