Als Stichworte möchte ich hervorheben:
Als besondere Punkte möchte ich stichwortartig hervorheben:
Ich bitte, Ihr Augenmerk besonders auf folgende Punkte zu richten:
Neue Kassen ab 2017
wenn Sie eine Kasse führen (dies ist verpflichtend für Einzelhandel, Gastronomie) dann gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Oder Sie haben von vornherein KEINE Kasse, das ist dann der Fall, wenn Sie Ihre Bareinnahmen und Barausgaben von Ihrem privaten Geldbeutel aus bezahlen. Dann werden diese Vorgänge zwar trotzdem buchhalterisch festgehalten und wenn diese betriebliche Ursachen haben auch als Betriebsausgabe / -einnahme verbucht. Dann erfolgt die Verbuchung jedoch als Privateinlage oder als Privatentnahme. Wenn also physisch KEINE Kasse in Ihrem Betrieb vorhanden ist, dann entfällt auch die Notwendigkeit die neuesten Vorschriften für Kassen zu beachten.
Neuer Grundfreibetrag ab 2017 / 2018
Für Alleinstehende ist der Grundfreibetrag jetzt bei 8.820 € ab 2018: bei 9.000 € (Verheiratete: 17.640 € bzw. 18.000 €) d.h. bis zu diesem Betrag können Einkünfte in jedem Fall erzielt werden ohne dass 1 Cent Steuern dabei entsteht. Also kann es auch für MiniJobber manchmal günstiger sein, sich als Teilzeitangestellter sozialversicherungspflichtig anstellen zu lassen und trotzdem man 6000 € oder 8000 € im Jahr verdient, keine Steuern bezahlen zu müssen.
Fortführung von Verlustvorträgen bei Kapitalgesellschaften
Rückwirkend ab 2016 können nun wieder Verlustvorträge auch bei einem vollständigen GmbH-Verkauf vom Erwerber weiterhin genutzt werden, wenn der bisherige Geschäftsbetreib ausschließlich wie bisher weitergeführt wird.
Einbauküchen werden über 10 Jahre abgeschrieben
Wird eine neue Einbauküche in ein vermietetes oder gewerblich genutztes Objekt eingebaut, dann gilt hier jetzt einheitlich eine Nutzungsdaueer von 10 Jahren.
Unterbringung von Saisonarbeitskräften < 6 Monate immer umsatzsteuerpflichtig
Erst wenn die Beherbergung länger als 6 Monate andauert, dann kann die Vermietung umsatzsteuerfrei erfolgen. ABER: dann ist zu beachten ob eventuell vorher geltend gemachte und erhaltene Vorsteuern wieder teilweise zurückzuzahlen sind.
Wir, von der Steuerkanzlei Ohlert mit der Beratungs- und Buchführungsgesellschaft Avanzzada SL/GmbH wünschen Ihnen, dass Ihnen der Versuch über die Weihnachtsfeiertage Ruhe und Abstand zu gewinnen, gelingt.
Freuen Sie sich auf das neue Jahr 2016 mit allen Herausforderungen, die Ihnen zum Erfolg reichen sollen.
Mit freundlichen Grüßen / con saludos cordiales
Ohlert mit Team
Sie können ab sofort uns auch auf instagram verfolgen.
Unter „steuerberater_ohlert_avanzzada“, dort werden wir von Zeit zu Zeit Neuigkeiten via Bild oder Kurz-Videobotschaft hinterlegen (neudeutsch: posten).
Für alle Unternehmer:
Wenn Sie auf Grund der Ihnen vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertung bereits erkennen, dass das Ergebnis wesentlich höher / niedriger als in den Vorjahren ist, kann bei bestimmten Konstellationen durch eine vorausschauende Einkaufs-/Verkaufspolitik das Ergebnis 2014 noch beeinflusst werden. Im Einzelfall helfen wir Ihnen gerne dabei.
hier wieder die Infos aus der deutschen Steuerwelt. Hervorheben möchte ich diesmal:
Sowohl bei Aufwendungen für Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen auf dem Grundstück vorgelagerten Gehweg als auch bei Aufwendungen für den Hausanschluss an das öffentliche Versorgungsnetz kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. für Handwerkerleistungen beansprucht werden
Es genügt der Nachweis durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
Können auch Werbungskosten sein! D.h. ist der erwerbstätige Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt gehindert und fahren stattdessen die Angehörigen zu ihm, sind die Fahrtkosten beim Steuerpflichtigen als Werbungskosten abziehbar.
Grundsätzlich gilt Flächenschlüssel
Aber: wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der Räume bestehen, dann sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen,
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Anträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei minderjährigen Minijobbern vom gesetzlichen Vertreter
unterschrieben sind.
Durch eine gesetzliche Neuregelung sollen Eltern zukünftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten.
Info für ALLE Unternehmer, welche Kosten für Fotos, website-Gestaltung und –Wartung, Firmenbroschüren und-flyer, Betriebsveranstaltungen, etc haben:
Hierauf muss Künstlersozialabgabe bezahlt werden.
Es müssen darauf 5,2% (Abgabesatz für 2014, für 2013 waren dies 4,1%) angemeldet und abgeführt werden. Hierzu bitte beiliegendes Anmeldeformular verwenden oder sich direkt von der offiziellen website www.kuenstlersozialkasse.de herunterladen.
Dabei kommt es NICHT darauf an, ob der beauftragte Unternehmer als Künstler in der Künstlersozialkasse registriert ist! Auch Zahlungen an einen Handwerker oder gewerblich tätigen Fotografen sind abgabepflichtig.
Da vielen Unternehmen diese Abgabepflicht nicht bekannt ist, weise ich besonders darauf hin, da die Abgabe rückwirkend für 5 Jahre eingefordert wird. Nach Mitteilung von Vertretern der Sozialversicherung war für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bisher die Rentenversicherung zuständig, ab 2015 sollen die Prüfer von bisher rd 40.000 auf 450.000 Prüfer bundesweit aufgestockt werden.
Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn wir hier für Sie tätig werden sollen.
Wiedermal gibt es Neuigkeiten zum häuslichen Arbeitszimmer, hier kann es zu Gesetzesänderungen kommen
Wenn Sie Details zum Kindergeld erfahren wollen, dafür gibt es ein neues Merkblatt und kann unter www.iww.de/sl430 heruntergeladen werden.
Für Bauunternehmer interessant ist die Meldung, dass bei Bauleistungen an einen BAUTRÄGER und bei Leistungen FÜR den Betrieb eines anderen Bauunternehmers kein sogenannter §13b-Fall vorliegt und die Bauleistung „normal“ zzgl. USt abgerechnet werden muss.
Besonders interessant finden wir:
Zuzahlungen zum Dienstwagen
mindern den steuerlich anzusetzenden KFZ-Eigenverbrauch!
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
nur dort wo das Kind sich tatsächlich aufhält, die Meldung ist nur ein INDIZ aber nicht zwingend massgeblich!
Häusliches Arbeitszimmer
auch möglich wenn beim Arbeitgeber nur ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht
Ausführlich wird nochmals bei gastronomischen Leistungen (Essenlieferung) auf die Abgrenzung von 7%-igen zu 19%-igen Umsätzen Bezug genommen. Einfacher geworden ist es nicht, eine Unsicherheit bleibt immer, da die steuerliche Betrachtung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vorzunehmen ist.
Angestellte Ärzte müssen die Mitversicherung in der gemeinsamen Betriebshaftpflichtversicherung als geldwerten Vorteil versteuern. Im Rahmen der Jahreserklärung werde ich jedoch diese anteiligen Kosten wieder als Werbungskosten abziehen, da m.E. dieser Kostenblock eindeutig in Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen steht (§ 9 EStG).
Bewegung kommt auch in die Absetzbarkeit von Scheidungskosten. Die Finanzverwaltung will hier immer nur einen kleinen Teil als außergewöhnliche Belastung zum Abzug zulassen. Das Finanzgericht Düsseldorf meint jedoch ALLE Kosten sind absetzbar. Wir halten alle Fälle bis zur Entscheidung durch den Bundesfinanzhof hier offen.
Auch bei den Arbeitszimmerkosten gibt es Neuigkeiten. Die OFD Münster erkennt die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer jetzt auch an, selbst wenn beim Arbeitgeber ein gesondertes Büro für den Arbeitnehmer bereitsteht. Voraussetzung: das häusliche Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (mehr als 50% Nutzung)! Hier also akribisch die Zeiten erfassen, wann und wo gearbeitet wurde.
Kosten für Doppelte Haushaltsführung auch für volljährige Kinder, welche noch im Haus der Eltern leben, sind Werbungskosten/Betriebsausgaben. Voraussetzung: das Kind bestimmt maßgeblich die Haushaltsführung mit (ab 2014: muss eine Kostenbeteiligung vorgezeigt werden).
Aus gegebenen Anlass (verstärkte Überprüfungen) weise ich darauf hin, dass JEDER Unternehmer, welcher mit gewisser Regelmäßigkeit Aufträge an Künstler vergibt (Werbung, Grafiken, Layoutgestaltung, Dekoration für Büro, Konzerte und andere musikalische Darbietung bei Betriebsveranstaltungen) auf das, an den Künstler bezahlte Honorar 4,1% an die Künstlersozialkasse anzumelden und abzuführen hat! Strittig ist zur Zeit, ob auch Zahlungen an eine Künstler-GbR oder Künstler OHG anmeldepflichtig sind.
Den Schwerbehindertenausweis gibt es jetzt auch als Plastikkarte. Das erleichtert das Mitnehmen.
Steuerfreie EU-Lieferungen:
Neue Gelangensbestätigung gilt ab 1.10.2013
Privat genutzte Dienstwagen:
Ansatz desBruttolistenneupreises ist nicht zu beanstanden
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung:
Bloße Rentabilitätsminderung reicht nicht aus
1. Für alle Mandanten mit GmbH:
Es gibt ab 2013 eine neue Größenklasse der Kleinst-Unternehmen (Umsatz bis 700 T€, Bilanzsumme bis 350 T€), diese brauchen KEINEN Anhang mehr und bei der Offenlegung kann beantragt werden, dass der Jahresabschluss nur hinterlegt wird (nicht allgemein zugänglich offengelegt wird) Wenn Sie das wünschen teilen Sie mir bzw. dem Büro Bernau dies schriftlich mit.
2. Für alle Vermieter:
Bitte weisen Sie Ihre Hausverwaltungen darauf hin, in den Jahresmitteilungen deutlich und separat aufzuführen was für Reparaturen/Instandhaltungsleistungen aus der Instandhaltungsrücklage entnommen wurde und wie hoch Ihr Anteil daraus ist. Nur diese Kosten können wir als Werbungskosten ansetzen, aber nicht die monatliche Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
3. Nochmals sei betont dass der Arbeitgeber STEUERFREI zB. Kosten des Kindergartens an den Arbeitnehmer auszahlen kann. Der Arbeitnehmer spart sich dann Lohnsteuer und Sozialabgaben!
4. Handwerkerleistungen für den privaten Bereich werden ab 2013 erst sann mit einem Steuerabzug berücksichtigt, wenn diese einen Sockelbetrag von 300 € überschreiten. Also bitte belege für Kaminkehrer, Schneedienst, Gartenhilfe etc. sammeln
5. Der Schwerbehinderten-Pauschbetrag soll erhöht werden.
ABER: wirbrauchen von Ihnen eine neue zeitlich angepasste Kopie des Schwerbehindertenausweises. Bitte senden Sie uns sicherheitshalber eine solche zu, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben.
Viel Spaß- oder wenigstens neue Erkenntnisse- beim Schmökern
Die Entgeltgrenze bei Minijobs steigt zum 1.1.2013 auf 450 EUR. Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.2012 gebilligt. Damit sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ab 2013 neue Spielregeln zu beachten.
ELStAM: Broschüre mit Fallbeispielen veröffentlicht. Die Verwaltung hat mit der Broschüre „ELStAM – Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software“ (Stand: 1.11.2012) eine weitere Hilfestellung für den Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren ab 1.1.2013 veröffentlicht. Die Broschüren sind unter www.elster.de unter der Rubrik Arbeitgeber / elektronische Lohnsteuerkarte kostenlos abrufbar.
Sehr geehrte MandantIn,
anbei für dieses Jahr letztmalig wieder Infos über die deutsche Steuerentwicklung.
Bemerkenswert finde ich unter anderem auch:
1. Dass nun die elektronische Rechnung dann für den Vorsteuerabzug anerkannt wird, wenn Sie diese in Papier ausdrucken und in der Buchhaltung mit ablegen. Auch wenn diese Papierrechnung dann wiederum von uns gescannt wird, erfüllt diese die gesetzlichen Anforderungen- dies betrifft insbesondere alle Telefonrechnungen! Hier hat die Betriebsprüfung bei vergleichbaren Fällen im letzten Jahr bereits mehrfach den Vorsteuerabzug moniert.
2. Die Betriebsgößeneinteilung für Betriebsprüfungen wurde ab 2013 neu gestaltet. So liegt ein Mittelbetrieb bereits vor wenn der Jahresgewinn > 56.000 € beträgt. D.h. die Möglichkeit einer Betriebsprüfung innerhalb von 10 Jahren ist daher sehr wahrscheinlich.
Zusammen mit meinem Team von Steuerkanzlei Ohlert und AVANZZADA SL wünsche ich Ihnen eine schöne Weihnacht / feliz navidad und einen guten Start in das Jahr 2013 / y un buen año nuevo.
Das Reisekostenrecht (Verpflegungspauschalen, km-Sätze und Kosten doppelter Haushaltsführung etc.) soll ab 2014 gestrafft werden. zB Kosten für dopp. HH-führung monatlich bis 1.000€ als Werbungskosten abziehbar.
MiniJobbler ab 2013 können bis zu 450 € /mtl. verdienen, ohne dass dies in der Einkommensteuerklärung zu erfassen ist. Sie sind dann auch grundsätzlich rentenversichert mit Ansprüchen auf Alters- und/oder Erwerbsminderungs-Rente. Eigenanteil vom MiniJobber zu tragen sind hier lediglich 4,6 % vom MiniJob-lohn.
Die Künstlersozialabgabe steigt in 2013 auf 4,1 % auf die an Künstler regelmäßig bezahlten Vergütungen.
Strengere Regeln bei Bewirtungskosten. Bei Rechnungen ab 150 € muß auf der Rechnung Adresse und Name des bewirtenden Unternehmers stehen.
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt nun endgültig in 2013 mit Anpassungszeit bis IV.Quartal 2013. D.h. künftig rufen Arbeitgeber die notwendigen LSt-Merkmale ihrer Arbeitnehmer online via ELStAM ab. Arbeitnehmer können zur eigenen Überprüfung voraussichtlich ab 1.11.2012 bei www.elsteronline.de mit Angabe der eigenen ESt-Identifikationsnummer ihre Lohnsteuerdaten abrufen. (Klasse, Kirchensteuer, Adressdaten und ggf. Freibeträge)
Zinsen für Bankdarlehn sind auch Jahre nach Verkauf der Immobilie noch als Werbungskosten aus Vermietung abzugsfähig.
Einkommensteuerschuld des Erblassers kann als Schuld bei der ErbSt abgezogen werden.
Ab 2013 MÜSSEN die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch eingereicht werden. Dafür muss die Buchhaltung entsprechend angepasst werden. Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst durchführen ist dies bitte ab Januar 2013 zu beachten.
Bitte bei Zahlungen auf Privatkonten von GmbH-Gesellschaftern IMMER darauf achten dass es hierbei einen Darlehnsvertrag gibt oder UNVERZÜGLICH das Geld wieder an die GmbH zurückfliest, da die Verwaltung ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt mit zusätzlicher Steuerbelastung für GmbH und Gesellschafter.
Es bewegt sich wieder was für „Kleinst“Kapitalgesellschaften, mal sehen ob die Vorschriften zur Bilanzierung und Offenlegung tatsächlich vereinfacht werden und damit unnötige Verwaltungskosten gespart werden können
Die Grenze für MiniJobber wird evtl. von 400 € auf 450 € ab 2013 angehoben
Es fällt auf, dass viele, insbesondere junge Steuerpflichtig KEINEN Freistellungsauftrag für ihre Zinseinnahmen bei den Banken abgeben. Man kann dann zwar im Rahmen der Jahreserklärung die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer wieder zurückfordern, verursacht aber zusätzlichen und ggf. kostenpflichtigen Mehraufwand.
Nun gibt es das Verzögerungsgeld von mind. 2.500 € bis max. 250.000 € wenn der Steuerpflichtige nicht fristgerecht Unterlagen dem Finanzamt vorlegt, dieses ist auch dann zu bezahlen, wenn die Unterlagen nachträglich vorgelegt werden. Also der Ton wird härter und Fristen müssen eingehalten werden.
Werden auf der Internet-Plattform eBay eine Vielzahl von Gegenständen verkauft, kann es sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zufolge um eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit handeln.
Ob eine Betätigung als nachhaltig einzuordnen ist, muss anhand einer Reihe verschiedener Kriterien beurteilt werden, die je nach Einzelfall unterschiedlich zu gewichten sind. Von Bedeutung können insbesondere die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden sowie das Unterhalten eines Geschäftslokals sein. Dass beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kein allein entscheidendes Merkmal.
Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld negativ auswirken. Davor warnt der Deutsche Steuerberaterverband in einer aktuellen Mitteilung.
Mit Wirkung ab 2012 wurde zwar die Hinzuverdienstgrenze von 8.004 EUR gestrichen. Bei volljährigen Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und z.B. eine Ausbildung absolvieren oder sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, ist aber dennoch Vorsicht geboten: Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums werden diese Kinder nämlich nur dann beim Kindergeld berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt.
Aus gegebenen Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind VOR der ersten Arbeitsaufnahme eines neuen Mitarbeiters (und sei es nur eine für kurze Zeit beschäftigte Aushilfe) diese bei der Dt. Rentenversicherung anzumelden und die Meldung zu dokumentieren. Dies gilt auch wenn am Wochenende oder in den Abendstunden jemand bei Ihnen aushilft! Dafür dient das internet, über das Sie jederzeit die Arbeitskraft anmelden können.
Die Zollverwaltung ist hier verstärkt angewiesen worden zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Sämtliche Ausreden helfen hier nicht ! (ist gerade erst gekommen, war nur zu Besuch auf der Arbeit, ich hätte am nächsten Tag die Anmeldung gemacht etc. ).
Bitte lassen Sie es sich von jedem Arbeitnehmer IMMER SCHRIFTLICH bestätigen, dass Sie ihn hingewiesen haben bei der Arbeit IMMER einen Personalausweis / so. Personaldokument bei sich zu tragen und heben diese schriftliche Bestätigung auf. Sie muss auf Verlangen der Zollbehörde vorgelegt werden! Die jeweiligen Bußgelder bei Nichtbeachtung beginnen bei mindestens 500 € und können bis 20.000 € betragen!
Da immer wieder Fragen zu „Minijob oder 400 € Job“ entstehen, hier ein Link zu einer pdf-Broschüre www.iww.de/sl136
Es gibt eventuell Möglichkeiten auch alte Bescheide wo die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist , nochmals mit Einspruch anzugreifen, wenn der Hinweis auf Einspruch via e-mail fehlt...
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen
werden können...
Arbeitgeber können jederzeit PCs, Tablets und Smartphones incl. Software dem Arbeitnehmer überlassen, ohne dass hieraus gleich ein geldwerter (und somit steuer- und sozialversicherungspflichtiger) Vorteil gesehen wird. Bei einer Schenkung kann der Vorteil mit 25% pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden...
In zwei brandaktuellen Urteilen hat der Bundesfinanzhof erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Dabei hat er klargestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht bei Hochschullehrern und Richtern nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Ein Werbungskostenabzug kommt für diese beiden Berufsgruppen damit weiterhin nicht in Betracht.
Mit der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingeführten Neuregelung, die in allen offenen Fällen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 gilt, sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wie folgt abzugsfähig:
Heiratet die allein mit einem Kind in einem Haushalt lebende Mutter und wohnt sie noch nicht mit dem Ehemann zusammen, steht ihr im Jahr der Eheschließung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (1.308 EUR jährlich) zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat zu.
Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden, dass der Entlastungsbetrag in diesen Fällen nicht rückwirkend für das gesamte Jahr verloren geht.
Wenn ein Student bis zum 31.12.2011 noch keine ESt-Erklärung abgegeben hat, kann er/sie dies nun rückwirkend für die Jahre 2007- 2010 machen und dabei all seine/ihre Studienkosten voll absetzen! Für mehr Infos kontaktieren Sie uns unter info@ohlert.de oder info@avanzzada.com.
Studenten - bitte Belege sammeln! Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums sind als Werbungskosten ab sofort voll absetzbar Ab sofort können Studenten ihre Studiumskosten (Literatur, Reisekoste, Unterbringung, Studiengebühren etc.) auch steuerlich ansetzen ! Dies ist auch dann wichtig, wenn ansonsten mangels anderer Einkünfte keine Steuererklärungen abgegeben werden. Denn: die festgestellten Verluste aus der Studienzeit werden festgehalten und auf die Folgejahre vorgetragen. Wenn Sie dann später Einkünfte als Angestellter oder aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit haben,können Sie die Studienkosten der vergangenen Jahre dagegenrechnen und Ihr Erst-verdientes Geld bleibt im Idealfall steuerfrei!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 28. Juli 2011, Az. VI R 38/10 und Az. VI R 7/10, entschieden, dass Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung als Werbungskosten abzugsfähig sein können.
Der BFH führt dazu aus, dass aus § 12 Nr. 5 EStG kein generelles Abzugsverbot folge. Denn § 12 Nr. 5 EStG regele ausdrücklich, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium bei den einzelnen Einkunftsarten und vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur insoweit nicht abgezogen werden dürften, als in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht etwas anderes bestimmt sei. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bestimme jedoch etwas anderes. Denn danach greife der Grundsatz, dass Aufwendungen nur dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn nicht der vorrangige Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug zur Anwendung kommt. In beiden Fällen seien aber die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten.
Um von der möglichen Anwendung des Urteils profitieren zu können, müssen Ausbildungskosten, ggf. auch noch für die Vergangenheit, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, soweit für diese Jahre noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, muss gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und dann ggf. auch geklagt werden.
Wer bisher noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, kann dies für 4 Jahre rückwirkend noch nachholen. D.h. bei Abgabe bis 31.12.2011 können noch Erklärungen ab 2007 abgegeben werden!
Wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung wegen Ihrer Arbeit in einer anderen Stadt haben, dann machen Sie bitte durch „persönliche“ Belege deutlich, dass Ihr eigentlicher Wohnsitz immer noch bei der Familie/Heimatort ist (Arztrechnungen vom Heimatort, Vereinsmitgliedschaft, Nachbarschafts-Aussagen etc.).
Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen (z.B. Benzin-Gutscheine im Wert bis 44 €) ohne dass dabei die 400 €-Grenze überschritten wird.
Wenn Sie also einen Privat-PKW auch für betriebliche Fahrten nutzen, dann trotzdem die Benzinrechnungen und Reparaturrechnungen mit in die Buchhaltung geben. Wir erfassen dann die Vorsteuer und erklären diese bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung / Jahreserklärung
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass dieser in Geld bezahlt wird, er kann auch in Dienstleistungen bestehen.
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden. Die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz sollen auf Rechnungen für Umsätze, die nach dem 30.6.2011 ausgeführt werden, angewandt werden. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, sodass etwaige Anpassungen möglich sind.
Der Bundesfinanzhof hält daran fest, dass Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein können. Ein durch die Aufwendungen erlangter Gegenwert tritt in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund.
Bei Nutzung eines Dienstwagens sind die Fahrten Wohnung-Arbeit NICHT mehr zwingend pauschal der Lohnsteuer zu unterwerfen (unabhängig von tatsächlichen Fahrten), sondern können jetzt auch nach den tatsächlich gefahrenen Tagen angesetzt werden. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, die nur 2-3 x je Woche zu Ihrem Arbeitgeber fahren.
Für alle Unternehmer:
Hier bewegt sich nun was bei dem Umsatzsteuersatz 7% oder 19% bei Imbissbuden und Kinos. Künftig soll hier weitgehend nur noch 7% abgerechnet werden und nicht mehr gesplittet zum Teil auch 19%. Siehe Infos Mai 2011 Unverzinste Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Diese Gesetzesvorschrift gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, die für unbestimmte Zeit gewährt werden. Eine gewinnerhöhende Abzinsung kann vermieden werden, wenn im Darlehensvertrag eine Verzinsung vereinbart worden ist. Der Zinssatz muss weder marktgerecht sein noch muss er bei 5,5 % liegen. Ausreichend ist also bereits eine geringe Verzinsung von z.B. 1 %. . siehe Info März 2010
Bei Freistellungsaufträgen zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer (einzureichen bei der jeweiligen Bank!), die ab 2011 gestellt werden, muss die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Interessant sind die Vereinfachungen bei Sachgutscheinen bis 44 €/mtl. siehe Info-Heft April 2011-05-19
Der deutsche Gesetzgeber ist im internationalen Vergleich relativ großzügig was die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten betrifft. Im Saldo kann dies bei gewerblichen und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zu Steuerentlastungen/-rückzahlungen bis zu 47% des Bruttobetrages führen. Im Klartext: Eine Bewirtungsrechung über 50 € kann also für Sie rd. 23,50 € Steuerentlastung bedeuten!
Allerdings werden hierfür formale Anforderungen verlangt. Deshalb:
Bitte achten Sie auf ordentliche, kaufmännsiche Bewirtungsrechnungen (keine handgeschriebenen Zahlen-Zettel!);
füllen Sie diese bitte korrekt mit Angabe der bewirtenden und der bewirteten Personen und des Besprechungs-zweckes aus.
bitte unterschreiben Sie diese Angaben.
Der Steuerberater ist gehalten, nicht ordentlich ausgefüllte Bewirtungsbelege als Privatentnahme zu buchen!
Ab 2011 ist es endlich soweit. Die Belege unserer Mandanten müssen nicht mehr in Papierform zu uns kommen! Sie scannen Ihre Belege bei sich und senden uns die monatlichen Belege als pdf.Dokument einfach per DVD oder noch einfacher - Sie schieben diese pdf-Dateien von Ihrem Rechner bequem auf Ihr Mandanten-Postfach auf unseren Server. Der Vorteil für Sie: Ihre Belege müssen Ihr Haus nicht verlassen, sie müssen nicht tage- oder wochenlang warten bis Ihre Buchhaltung wieder zurückkommt.
Sie wollen nicht scannen oder haben dafür keine Zeit? Auch kein Problem. Dann bringen Sie Ihre Papierbelege in unsere Büros nach Bernau oder Los Llanos und binnen eines Tages scannen wir für Sie Ihre Belege.
Bei der von uns durchgeführten Finanzbuchhaltung werden alle pdf-Belege direkt mit dem Buchungssatz verknüpft, so dass später ein aufwändiges Suchen nach einen Buchungsbeleg entfällt.
Es gibt neue Infos für den Februar 2010. Mandanten können diese auf unserer Infoseite einsehen.
Folgendes fanden wir insbesondere beachtenswert:
Kein Vorsteuerabzug bei unzutreffender Angabe der Steuernummer, Bitte prüfen Sie alle eingehenden Rechnungen!
Kein Vorsteuerabzug bei unzutreffender Angabe der Steuernummer Enthält eine Rechnung des leistenden Unternehmers nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich um die vom Finanzamt vorab erteilte interne Bearbeitungsnummer handelt und nicht um die Steuernummer, ist der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im Streitfall enthielten die Rechnungen als Steuernummer die Angabe "75/180 Wv"– eine Bezeichnung, die das Finanzamt unter der Angabe "Steuer-Nr./Aktenzeichen" im Schriftverkehr zur Erteilung der Steuernummer verwendet hatte. Das Finanzgericht gewährte den Vorsteuerabzug, da für den Leistungsempfänger nicht erkennbar gewesen sei, dass es sich nicht um die Steuernummer handelte. Dem erteilte der Bundesfinanzhof jedoch eine Absage und begründete seine Auffassung mit der Gesetzesvorschrift, wonach in der Rechnung entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten sein muss.
BFH-Urteil vom 2.9.2010, Az. V R 55/09, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 103799
Unverzinsliche (Gesellschafter) Darlehen sind gewinnerhöhend abzuzinsen!
Bitte überprüfen Sie, ob Sie auch innerfamiliär unverzinsliche Darlehen erhalten/gegeben haben ! Manches was privat aussieht, sieht die Finanzverwaltung gar nicht nur privat.
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind gewinnerhöhend Abzuzinsen Unverzinste Verbindlichkeiten sind nach der gesetzlichen Regelung mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Ist für ein Darlehen keine bestimmte Laufzeit vereinbart und kann dieses nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit einer Frist von drei Monaten jederzeit gekündigt werden, ist gleichwohl von einer mehr als 12-monatigen Laufzeit auszugehen. Zumindest dann, wenn der Schuldner nach den tatsächlichen Verhältnissen der Kapitalüberlassung mit einer solchen Laufzeit rechnen kann. Wie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Münster verdeutlicht, resultieren aus unverzinslichen Darlehen, für die keine Laufzeit festzustellen ist, hohe Steuerrisiken. Derartige Darlehen können nämlich nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes mit dem 9,3-Fachen des Jahreswerts bewertet werden. Unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 5,5 % entspricht dies einer Laufzeit von knapp 13 Jahren und einem Vervielfältiger von 0,503. Beispiel: Das hat zur Folge, dass ein zinsloses Darlehen über 100.000 EUR nur mit 50.300 EUR (100.000 EUR x 0,503) in der Steuerbilanz passiviert wird, was zu einem steuerpflichtigen Ertrag von 49.700 EUR führt. Hinweis: Eine Abzinsung kann vermieden werden, wenn im Darlehensvertrag eine Verzinsung vereinbart worden ist. Der Zinssatz muss weder marktgerecht sein, noch muss er bei 5,5 % liegen. Ausreichend ist folglich bereits eine geringe Verzinsung von beispielsweise 1 %.
FG Münster, Urteil vom 9.7.2010, Az. 9 K 1213/09 G,F, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 103499