Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos September 2018

  • Bei Vermietung an Angehörige  müssen die Mieteinnahmen mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen, sonst kann der Vermieter nur anteilig die entstandenen Werbungskosten für Vermietung (Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, lfd. Hauskosten)  absetzen.
  • Achtung bei Erfassung von EC-Zahlungen im Kassenbuch: Eine Zahlung via EC-Karte ist KEINE Bareinzahlung und muss daher im Kassenbuch gesondert kenntlich gemacht werden und nicht als Bareinnahme erfasst werden. Die Kassennachschau bemängelt ansonsten den Unterschied zwischen rechnerisch ermittelten Kassenbestand und tatsächlichem Kassenbestand
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