Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos September 2012

Es bewegt sich wieder was für  „Kleinst“Kapitalgesellschaften, mal sehen ob die Vorschriften zur Bilanzierung und Offenlegung tatsächlich vereinfacht werden und damit unnötige Verwaltungskosten gespart werden können


Die Grenze für MiniJobber wird evtl. von 400 € auf 450 € ab 2013 angehoben


Es fällt auf, dass viele, insbesondere junge Steuerpflichtig KEINEN Freistellungsauftrag für ihre Zinseinnahmen bei den Banken abgeben. Man kann dann zwar im Rahmen der Jahreserklärung die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer wieder zurückfordern, verursacht aber zusätzlichen und ggf. kostenpflichtigen Mehraufwand.


Nun gibt es das Verzögerungsgeld von mind. 2.500 € bis max. 250.000 € wenn der Steuerpflichtige nicht fristgerecht Unterlagen dem Finanzamt vorlegt, dieses ist auch dann zu bezahlen, wenn die Unterlagen nachträglich vorgelegt werden. Also der Ton wird härter und Fristen müssen eingehalten werden.

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