Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Oktober 2018

  • Neue Regelung ab 2019:  Bei E-Motor KFZ (Elektrofahrzeuge) gilt die sogenannte 1% Regelung  nur zur Hälfte! Beispiel: Kauf eines „Benziners“ mit 40.000 € dann Eigenverbrauchsbesteuerung 1% von 40.000 x 12 Monate  = 4.800 € steuerliche Auswirkung bei rd 35%  Einkommensteuersatz: 1.680 € + Umsatzsteuer: 730 € = gesamt steuerliche Belastung: 2.410 €. Bei einem Elektro-KFZ ist Eigenverbrauchsberechnung nur zur Hälfte, sprich man spart Steuern von rd 1.205 € pro Jahr !
  • Achtung, wer bei sogenannten Patchwork-Familien den Antrag auf Kindergeld stellt. Bereits mitgebrachte Kinder sind „Zählkinder“ und erhöhen das Kindergeld für alle weiteren Kinder
  • Bitte Meldungen für Künstlersozialabgabe beachten, wenn Sie als gewerblicher /freiberuflicher Unternehmer künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen (grafische Gestaltungen, Web-Design, musikalische Darbietungen, Bilderkauf) Die Abgabe darauf beträgt in 2018 und auch in 2019: 4,2% des gezahlten Aufwandes.
  • An alle Hauskäufer: nochmals erinnern wir an die 15%-Grenze für Renovierungen innerhalb 3 Jahre nach Kauf einer Immobilie. Bei Überschreiten dieser Grenze sind die Renovierungskosten nicht mehr sofort absetzbar sondern nur mit einem Abschreibungsbetrag von 2% p.a. Dies gilt auch bei unvorhergesehener Renovierung.
  • Beim Kauf einer Immobilie immer darauf achten, ob man aus dem vereinbarten Kaufpreis einen Anteil für Küchenerwerb, Markisen, sonstiges Mobiliar und Einbauschränke herausrechnen kann und dies auch im Notarvertrag gleich extra ausweist. Damit sparen Sie sich Grundwerbesteuer (in Dtld. Länderabhängig von 3,5% bis 6,5% !)
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