Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Oktober 2017

  • Auch Unternehmer können nun von den Banken die Darlehnsbearbeitungsgebühren seit 2014 zurückfordern, wenn solche bezahlt wurden.
  • Es ist endgültig vorbei: Scheidungskosten können ab sofort NICHT mehr steuerlich abgesetzt werden, die außergewöhnliche und existenzbedrohende Belastung wird nicht mehr als solche gesehen.
  • Der Beitragssatz an die Künstlersozialkasse sinkt in 2018 auf 4,2% (war bisher 4,8%) Zur Erinnerung: jeder Unternehmer, der an einen Künstler einen Auftrag vergibt zB zur Gestaltung von website, künstlerische Inneneinrichtung des Büros, musikalische Darbietungen bei Betriebsfesten, Werbeveranstaltungen muss auf das gezahlte Künstlerhonorar diese KSK-Abgabe selbstständig bei der Künstlersozialkasse anmelden und bezahlen.
  • Für Nutzung eines PKW im Betrieb ist i.d.R. IMMER von einem Eigenverbrauch auszugehen. Dieser sogenannte erste Anscheinsbeweis ist sehr schwer zu entkräften.
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