Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos November 2014

  • Der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer bei Betriebsfeiern sind 2x p.a. künftig bis 150 € lohnsteuerfrei. ABER: für die Berechnung der Kosten einer solchen Betriebsfeier werden künftig auch Saalmiete und sonstige overhead-Kosten einbezogen, so dass die Grenze von 150 € schnell erreicht sein wird. Die Kosten für eine Begleitung des Arbeitnehmers werden dem Arbeitnehmer auch zugerechnet. Daher kann in vielen Fällen die Betriebsfeierkosten doch lohnsteuerpflichtig für den Arbeitnehmer werden. Tipp: Arbeitnehmer kommt alleine zur Betriebsfeier und eine Dritte Person wird vom Arbeitgeber als evtl. künftiger Kunde gesondert eingeladen!
  • Und wieder ein Urteil zu Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit: Kosten für PC-Zeitschriften sind KEINE Werbungskosten. Besser man lässt sich diese vom Arbeitgeber kaufen, wenn man in der IT-Branche tätig ist.
  • Es gelten neue Sachbezugswerte für freie Verpflegung und Unterkunft ab 2015. Dies bitte bei Lohnabrechnungen beachten.
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