Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos November 2012

Das Reisekostenrecht (Verpflegungspauschalen, km-Sätze und Kosten doppelter Haushaltsführung etc.) soll ab 2014 gestrafft werden. zB Kosten für dopp. HH-führung monatlich bis 1.000€ als Werbungskosten abziehbar.

 

MiniJobbler ab 2013 können bis zu 450 € /mtl. verdienen, ohne dass dies in der Einkommensteuerklärung zu erfassen ist. Sie sind dann auch grundsätzlich rentenversichert mit Ansprüchen auf Alters- und/oder Erwerbsminderungs-Rente. Eigenanteil vom MiniJobber zu tragen sind hier lediglich 4,6 % vom MiniJob-lohn.

 

Die Künstlersozialabgabe steigt in 2013 auf 4,1 % auf die an Künstler regelmäßig bezahlten Vergütungen.

 

Strengere Regeln bei Bewirtungskosten. Bei Rechnungen ab 150 € muß auf der Rechnung Adresse und Name des bewirtenden Unternehmers stehen.

 

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt nun endgültig in 2013 mit Anpassungszeit bis IV.Quartal 2013. D.h. künftig rufen Arbeitgeber die notwendigen LSt-Merkmale ihrer Arbeitnehmer online via ELStAM ab. Arbeitnehmer können zur eigenen Überprüfung voraussichtlich ab 1.11.2012 bei www.elsteronline.de mit Angabe der eigenen ESt-Identifikationsnummer ihre Lohnsteuerdaten abrufen. (Klasse, Kirchensteuer, Adressdaten und ggf. Freibeträge)

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