Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Mai 2014

Wiedermal gibt es Neuigkeiten zum häuslichen Arbeitszimmer, hier kann es zu Gesetzesänderungen kommen

 

Wenn Sie Details zum Kindergeld erfahren wollen, dafür gibt es ein neues Merkblatt und kann unter www.iww.de/sl430 heruntergeladen werden.

 

Für Bauunternehmer interessant ist die Meldung, dass bei Bauleistungen an einen BAUTRÄGER und bei Leistungen FÜR den Betrieb eines anderen Bauunternehmers kein sogenannter §13b-Fall vorliegt und die Bauleistung „normal“ zzgl. USt abgerechnet werden muss.

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