Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos März 2013

  • Auch verheiratete Kinder < 25 Jahre in Erstausbildung oder Suche nach Ausbildung haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld, unabhängig was der Ehegatte verdient!
  • Ab nun kann ein Unternehmer ein KFZ auch NUR betrieblich nutzen, wenn er ein gleichwertiges KFZ im Privatvermögen hat und damit behauptet nur mit dem privaten KFZ auch private Fahrten zu machen und mit dem betrieblichen KFZ NUR betriebliche Fahrten. Dies soll künftig auch ohne Nachweis eines Fahrtenbuches möglich sein. Man kann also künftig den sogenannten ersten Anscheinsbeweis (wenn ein KFZ zur Verfügung steht, wird dieses auch privat genutzt) mit dem Nachweis eines 2. Gleichwertigen KFZ widerlegen.
  • Etwas höherer Grundfreibetrag ab 2013 ist jetzt endlich sicher und es gilt ein neues Reisekostenrecht ab 2014, der Bundesrat hat diesen Punkten zugestimmt
  • Grundfreibetrag 2013: 8.130 € und ab 2014: 8.354 € , der Eingangssteuersatz liegt bei 14% und steigt progressiv bis idR 42% zzgl SolZ und Kirchensteuer.
  • Bei Handwerkerrechnungen für den privaten Bereich bekommt man den 20% Abzugsbetrag bei der Einkommensteuer (maximal 1.200 € p.a.) auch wenn nachträglich ein NEUER Gegenstand im Haus eingebaut wird (zB Kaminofen oder Wintergarten) – also nicht nur bei Instandhaltungsrechnungen!
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