Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Februar 2013

1. Für alle Mandanten mit GmbH:

Es gibt ab 2013 eine neue Größenklasse der Kleinst-Unternehmen (Umsatz bis 700 T€, Bilanzsumme bis 350 T€), diese brauchen KEINEN Anhang mehr und bei der Offenlegung kann beantragt werden, dass der Jahresabschluss nur hinterlegt wird (nicht allgemein zugänglich offengelegt wird) Wenn Sie das wünschen teilen Sie mir bzw. dem Büro Bernau dies schriftlich mit.

 

2. Für alle Vermieter:

Bitte weisen Sie Ihre Hausverwaltungen darauf hin, in den Jahresmitteilungen deutlich und separat aufzuführen was für Reparaturen/Instandhaltungsleistungen aus der Instandhaltungsrücklage entnommen wurde und wie hoch Ihr Anteil daraus ist. Nur diese Kosten können wir als Werbungskosten ansetzen, aber nicht die monatliche Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

 

3. Nochmals sei betont dass der Arbeitgeber STEUERFREI zB. Kosten des Kindergartens an den Arbeitnehmer auszahlen kann. Der Arbeitnehmer spart sich dann Lohnsteuer und Sozialabgaben!

 

4. Handwerkerleistungen für den privaten Bereich werden ab 2013 erst sann mit einem Steuerabzug berücksichtigt, wenn diese einen Sockelbetrag von 300 € überschreiten. Also bitte belege für Kaminkehrer, Schneedienst, Gartenhilfe etc. sammeln

 

5. Der Schwerbehinderten-Pauschbetrag soll erhöht werden.

ABER: wirbrauchen von Ihnen eine neue zeitlich angepasste Kopie des Schwerbehindertenausweises. Bitte senden Sie uns sicherheitshalber eine solche zu, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben.

 

Viel Spaß- oder wenigstens neue Erkenntnisse- beim Schmökern

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