Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Dezember 2015

Besonders hinweisen möchte ich:

  • Bitte teilen Sie uns ALLE Einkommensteuer-Identifikationsnummern mit, sowohl von Ihnen, den Kindern als auch von allen unterstützten Personen! Insbesondere von Kindern und unterstützten Personen fehlen diese Angaben häufig und sind nun rechtsverbindlich bei Abgabe der Erklärungen einzutragen
  • Bitte prüfen Sie in der Buchhaltung sehr genau die Absenderdaten von Lieferanten und ob dieser auch wirklich umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. Ansonsten müssen Sie den gewährten Vorsteuerabzug wieder zurückbezahlen!
  • Es gibt eine neue Broschüre über Besonderheiten bei Beschäftigung von Flüchtlingen (PDF im Downloadbereich)

Für Unternehmer:

  • Abzugsfähigkeit von Weihnachtsfeiern
  • Gewinnverlagerungen durch bewusstes Zahlen/Einnahmen / Abschlagszahlungen noch im Dezember bei Einnahmen/Ausgaben-Überschussrechnern
  • Neue Grenzen für Buchführungspflicht (ab 2016: 600.000 € Umsatz und/oder 60.000 € Gewinn)
  • Jetzt noch günstige Erbschaft/Schenkungssteuerliche Regelungen nutzen bei Betriebsvermögen

Wir, von der Steuerkanzlei Ohlert mit der Beratungs- und Buchführungsgesellschaft Avanzzada SL/GmbH wünschen Ihnen, dass Ihnen der Versuch über die Weihnachtsfeiertage Ruhe und Abstand zu gewinnen, gelingt.

 

Freuen Sie sich auf das neue Jahr 2016 mit allen Herausforderungen, die Ihnen zum Erfolg reichen sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen / con saludos cordiales

 

Ohlert mit Team

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