Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos August 2013

  • Kosten eines Prozess (wie zB bei Scheidung) sind nur noch bis 2012 als außergewöhnliche Belastung ansetzbar. Ausnahme: die Kosten sind zwingend erforderlich um die eigene Existenzgrundlage zu sichern.
  • Für die Pflege von Angehörigen (oder auch dritten!) gibt es bekanntlich einen Pflegepauschbetrag von 924 € p.a. Diesen erhält der Steuerpflichtige auch, wenn die Pflege im EU-Ausland (zB Spanien) durchgeführt wird.
  • Für alle Arbeitgeber: ab sofort ist auch eine Lohnsteuer-Nachschau möglich! Analog der Umsatzsteuer-Nachschau kann die Finanzverwaltung also OHNE Vorankündigung zu den allgemeinen Bürozeiten jederzeit eine Prüfung bei Ihnen durchführen!
  • Bei Rechnungsausstellung beachten Sie bitte die Detailregelungen des § 14 Abs. 4 UStG ! (s. www.gesetze-im-internet.de )Bei Abrechnungen via Gutschriften MUSS der Begriff „Gutschrift“ auch klar und deutlich auf dieser draufstehen, ansonsten erhalten sie nicht den gewünschten vorsteuer-Abzug!
  • Anders als bisher in der Presse veröffentlicht, sind Aufwendungen zur Altersversorgung (Einzahlungen für Lebens/Rentenversicherungen) unverändert nur bis 20.000 € p.a. als Sonderausgabe abzugsfähig.
  • Die Zusammenveranlagung für Lebenspartnerschaften ist nun rückwirkend ab 2001 möglich!
  • Wenn Sie ein Projekt im Ausland planen, dieses aber dann nicht gewinnbringend realisiert werden kann, sind ab sofort die Verluste hieraus in Deutschland absetzbar, wenn die Verluste im Ausland steuerlich nicht verwertbar sind.
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