Steuerinfos April - Juni 2015
- Ein freiberuflich Tätiger bleibt freiberuflich wenn er maximal 3% seiner Umsätze für gewerbliche Zwecke verwendet – siehe Meldung zu Abfärbetheorie
- Was ist eine Mahlzeit bei Reisen? Und deshalb eventuell ein geldwerter Vorteil? Sogar vor dem „Fliegeressen“ macht die Finanzverwaltung nicht halt
- Miete von Angehörigen kann in bestimmten Grenzen niedriger sein als die ortsübliche Kaltmiete, aber was ist ortsüblich?
- Gewinnausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter fließen diesem bereits bei Beschlussfassung zu, also nicht erst mit cash-mäßigen Zufluss
- Die neuen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei digitaler Datenerfassung GoBD: das ist SEHR wichtig für alle Mandanten, welche selbst buchen: hier geht es um zeitgerechtes Buchen, um die Pflicht zeitnah zu journalisieren, zur Aufbewahrung aller digitalen Daten in EDV-gesicherter Form (also nicht in Papier!) dies gilt auch für ALLE e-mails! Bitte stellen Sie sicher, dass auch alle Kassendaten jederzeit verfügbar und archivsicher gespeichert werden.
- Zahlt ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer die Studiengebühren, kann dies im Interesse des Arbeitgeber-betriebes sein und somit Betriebsausgaben beim Arbeitgeber und KEIN lohnsteuer-/sozialversicherungspflichtiges Entgelt. (interessante Planungen für Familienorientierte Unternehmen)
- Für Infos rund um das Kindergeld gibt es ein neues Merkblatt und können hier heruntergeladen werden iww.de/sl1618
- Das häusliche Arbeitszimmer bleibt unter bestimmten Voraussetzungen auf abzugsfähige Kosten von max. 1.250 € begrenzt, auch wenn mehrere häusliche Büros bestehen. Wir empfehlen hier die externe Anmietung eines Büros, dann gibt es keine steuerliche Begrenzung der Kosten. (familieninterne Gestaltungen möglich)
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