Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos April 2018

  • Klarstellungen zum Begriff und Kosten der doppelten Haushaltsführung
  • Die Nachzahlungszinsen auf Ertrags- und Umsatzsteuern von 6% p.a. (d.h. monatlich 0,5%) sind trotz des zur Zeit sehr niedrigen Marktzinses weiterhin verfassungsgemäß. Tipp: wenn Sie Steuernachzahlungen für die Jahre 2016 und früher erwarten, aber noch kein Bescheid vorliegt, empfehle ich freiwillig eine angemessene Vorauszahlung unter Angabe Ihrer Steuernummer und der Steuerart (zB: Einkommensteuer 2016) an das Finanzamt vorzunehmen. Das lohnt sich natürlich nur, wenn entsprechende Liquidität vorhanden ist.
  • Es wird immer bürokratischer! Auch Kleinstunternehmer mit Umsätzen von weniger 17.500 € p.a. müssen eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ab 2017 elektronisch übermitteln. Es muss bei Kleinstunternehmen tatsächlich überlegt werden, ob die Verwaltungskosten noch im Verhältnis zu dem Ertrag aus dem Kleinbetrieb stehen. Beachte: auch Betreiber von Fotovoltaikanlagen sind gewerblich tätige Unternehmer und haben alle Formalismen einzuhalten wie jeder Gewerbebetrieb.
  • Im Ausland bezahlte Umsatzsteuern in 2017? Dann Antrag stellen beim Bundeszentralamt für Steuern bis 30.9.2018 NUR in elektronischer Form. Beachte: dies ist eine Ausschlussfrist.
  • Haben Sie in Krypto-Währung investiert? Oder selber geschaffen?- in o.g. Info sind die steuerlichen Wirkungen von Kryptowährungsgewinnen erläutert.
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