Steuerkanzlei Ohlert

Gelegentliche Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte werden geringer besteuert

Bei Nutzung eines Dienstwagens sind die Fahrten Wohnung-Arbeit NICHT mehr zwingend pauschal der Lohnsteuer zu unterwerfen (unabhängig von tatsächlichen Fahrten), sondern können jetzt auch nach den tatsächlich gefahrenen Tagen angesetzt werden. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, die nur 2-3 x je Woche zu Ihrem Arbeitgeber fahren.

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