Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen (z.B. Benzin-Gutscheine im Wert bis 44 €) ohne dass dabei die 400 €-Grenze überschritten wird.
Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen (z.B. Benzin-Gutscheine im Wert bis 44 €) ohne dass dabei die 400 €-Grenze überschritten wird.