Neues BFH-Urteil für Vermietungen an Familienangehörigen und was dabei zu beachten ist
Von andi am 05.07.2011 ::
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Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass dieser in Geld bezahlt wird, er kann auch in Dienstleistungen bestehen.
