Neues BFH-Urteil für Vermietungen an Familienangehörigen und was dabei zu beachten ist

Von andi am 05.07.2011 :: Kommentare (0)

Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass dieser in Geld bezahlt wird, er kann auch in Dienstleistungen bestehen.

Mehr siehe Info Juli  2011

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