Man kann auch Vorsteuern aus laufenden Kosten eines PKW, der NICHT im Betriebsvermögen ist, geltend machen

Von andi am 05.07.2011 :: Kommentare (0)

Wenn Sie also einen Privat-PKW auch für betriebliche Fahrten nutzen, dann trotzdem die Benzinrechnungen und Reparaturrechnungen mit in die Buchhaltung geben. Wir erfassen dann die Vorsteuer und erklären diese bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung / Jahreserklärung

Mehr siehe Info Juli  2011

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