Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts in der Erstwohnung

Von andi am 05.07.2011 :: Kommentare (0)

Wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung wegen Ihrer Arbeit in einer anderen Stadt haben, dann machen Sie bitte durch „persönliche“ Belege deutlich, dass Ihr eigentlicher Wohnsitz immer noch bei der Familie/Heimatort ist (Arztrechnungen vom Heimatort, Vereinsmitgliedschaft, Nachbarschafts-Aussagen etc.).

Mehr siehe Info Juli  2011

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