Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos September 2017

  • Neue Regelungen für betriebliche Altersvorsorge
  • Bei Pflege daran denken, dass es einen zusätzlichen Freibetrag bei Schenkung/Erbe von 20.000 € gibt
  • Wenn Sie bei Aufgabe und vorzeitiger Darlehnsablöse  einer bisher vermieteten Wohnung oder einer doppelten Haushaltsführung Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen mussten, dann können diese nach unserer Ansicht Werbungskosten sein. Das Finanzamt sieht das zur Zeit noch anders, wir warten hier neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ab. Hinweis aus Kollegenkreisen: Diese Fälle weiterhin offen halten.
  • Elektronisch übermittelte Rechnungen: Ich kann es nur immer wiederholen, elektronisch übersandte Rechnungen via mail oder per Download auf Ihren Rechner gesichert sind als original-Datei zusammen mit der e-mail 1o Jahre aufzubewahren, damit diese auch künftig anerkannt werden. Wir empfehlen zusätzlich den sofortigen Papierausdruck mit anschließenden Bild-scann, welcher dann von uns ZEITNAH binnen weniger Wochen verbucht und archivsicher auf unserem Server archiviert wird. Dafür brauchen wir jedoch von  Ihnen ebenfalls monatlich , maximal vierteljährlich alle Ihre Belege !!, auch wenn Sie nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind! bitte denken Sie in Ihrem eigenen Interesse daran, sonst haben Sie Buchhaltung bezahlt, die von der Finanzverwaltung wegen Formverstoß NICHT anerkannt wird. !
  • Häusliches Arbeitszimmer: es bleibt dabei, der abzugsfähige  Höchstbetrag bleibt bei 1.250 €, auch wenn man mehrere Arbeitszimmer hat, da dieser Höchstbetrag immer personenbezogen ist. ABER: nützen 2 Leute das gleiche Arbeitszimmer, dann kann jeder bis zu 1.250 € diesen abzugsfähigen Betrag nutzen, also bei Ehepaaren dann gesamt 2.500 € abziehen.
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