Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Oktober 2014

hier wieder die Infos aus der deutschen Steuerwelt. Hervorheben möchte ich diesmal:

  • Die Grenzwerte zur Feststellung bis zu welchen Werten eine GmbH noch als „Kleine“ Kapitalgesellschaft gilt, werden ab 2015 sehr angehoben, Bilanzsumme 6 Mio € und Umsatz 12 Mio € damit ist keine zusätzliche Prüfungspflicht gegeben und der Abschluss braucht nur verkürzt offengelegt werden.
  • Aufbewahrung von elektronisch abgerufenen Bank-Kontoauszüge. Bitte hier UNBEDINGT auch die originären jpg- oder pdf-Dateien aufbewahren. Ein anschließender Ausdruck auf Papier gilt nach Meinung der Finanzverwaltung nur als Kopie und erfüllt nicht die Aufbewahrungspflicht.
  • Achtung: wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern die „Strafzettelchen zB für Falschparken oder zu schnell fahren“ bezahlen liegt lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn vor. Also mit vielen Lohn-nebenkosten verbunden.
  • Der BFH hat zum Zeitpunkt der Verlustentstehung bei Verkauf / Untergang von GmbH-Anteilen Stellung genommen. Dies ist wichtig, wann Sie diese Verluste geltend machen können.
  • Noch einmal zur Erinnerung: Grundsätzlich sollen alle Darlehn auch zwischen Familienangehörigen NICHT zinslos sein, Sonst wird fiktiv ein Zinsertrag von 5,5% von der Finanzverwaltung unterstellt! ABER was jetzt neu geregelt wurde ist, dass auch diese Zinserträge der Abgeltungsteuer von nur 25% unterliegen und nicht mehr dem Regelsteuersatz. (nur in Ausnahmefällen wenn eine beherrschender Einfluss bei Darlehnshingabe eine Rolle spielt)
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