Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Oktober 2012

Zinsen für Bankdarlehn sind auch Jahre nach Verkauf der Immobilie noch als Werbungskosten aus Vermietung abzugsfähig.

 

Einkommensteuerschuld des Erblassers kann als Schuld bei der ErbSt abgezogen werden.

 

Ab 2013 MÜSSEN die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch eingereicht werden. Dafür muss die Buchhaltung entsprechend angepasst werden. Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst durchführen ist dies bitte ab Januar 2013 zu beachten.

 

Bitte bei Zahlungen auf Privatkonten von GmbH-Gesellschaftern IMMER darauf achten dass es hierbei einen Darlehnsvertrag gibt oder UNVERZÜGLICH das Geld wieder an die GmbH zurückfliest, da die Verwaltung ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt mit zusätzlicher Steuerbelastung für GmbH und Gesellschafter.

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