Wiedermal gibt es Neuigkeiten zum häuslichen Arbeitszimmer, hier kann es zu Gesetzesänderungen kommen
Wenn Sie Details zum Kindergeld erfahren wollen, dafür gibt es ein neues Merkblatt und kann unter www.iww.de/sl430 heruntergeladen werden.
Für Bauunternehmer interessant ist die Meldung, dass bei Bauleistungen an einen BAUTRÄGER und bei Leistungen FÜR den Betrieb eines anderen Bauunternehmers kein sogenannter §13b-Fall vorliegt und die Bauleistung „normal“ zzgl. USt abgerechnet werden muss.