Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos März bis Juli 2017

Als besondere Punkte möchte ich stichwortartig hervorheben:

  • 2 MiniJobs bei einem Arbeitgeber wird zusammengerechnet (s. Juli 2017)
  • Kurzfristige Beschäftigung (max 70 Tage p.a.) ist zwar sozialversicherungsfrei, aber pauschale Lohnsteuer von 25% geht nur wenn Tageslohn < 68 € (s. Juli 2017)
  • Zinsen an einen GmbH-Gesellschafter mit > 10% sind beim Gesellschafter voll mit dem tariflichen Steuersatz zu versteuern. Bei mittelbarer Beteiligung jedoch nur mit Abgeltungsteuer von 25% ! (s. Juni 2017)
  • Kosten doppelter Haushaltsführung sind auf 12.000 € p.a. begrenzt. Dies betrifft jedoch NUR die Kosten für Miete und Nebenkosten. Zusätzlich abgesetzt werden können Kosten für Einrichtung und Hausrat! (s. Juni 2017)
  • Fahrten von Leiharbeitnehmern zum Betrieb der Entleiherfirma weiterhin nach Dienstreisekriterien absetzen , also doppelt soviel wie Fahrten Wohnung-Arbeit (s. Mrz 2017)
  • Neue sozialversicherungsrechtliche Regelungen für StudentInnen (s. Mrz 2017)
  • Dienstwagen-Besteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers verringern die Besteuerung des geldwerten Vorteils (1%-Regelung) (s. Apr 2017)
  • Arbeitszimmer: Jeder Ehegatte kann die Grenze von 1.250 € ausnutzen, diese ist also personenbezogen und NICHT objektbezogen (s. Apr 2017)
  • Die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen (zB Arzt- und Medikamentenkosten) wird ab 2016 durch stufenweise Berechnungen etwas geringer, was die Abzugsfähigkeit von agB erhöht. (s. Mai 2017)
  • Ehegatten erhalten weiterhin den Splittingtarif, auch wenn sie jahrelang räumlich getrennt leben, aber die Wirtschaftsgemeinschaft muss nachgewiesen werden. (s. Mai 2017)

 

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