Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Juli 2015

  • Sachgeschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer sind beim Empfänger grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, können aber vom schenkenden Unternehmen pauschal mit 30% via Lohnsteueranmeldung abgegolten werden. Dies betrifft ALLE Geschenke, auch wenn dies unter 35 € betragen ! (Ausnahme: Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer im Wert bis 40 €)
  • Fahrtenbücher in elektronischer Form sind grundsätzlich zulässig , ABER mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden!
  • Bitte beachten Sie die neuen Regelungen für Arbeitgeberdarlehn (d.h. Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein Darlehn)
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