Steuerinfos Juli 2015
- Sachgeschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer sind beim Empfänger grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, können aber vom schenkenden Unternehmen pauschal mit 30% via Lohnsteueranmeldung abgegolten werden. Dies betrifft ALLE Geschenke, auch wenn dies unter 35 € betragen ! (Ausnahme: Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer im Wert bis 40 €)
- Fahrtenbücher in elektronischer Form sind grundsätzlich zulässig , ABER mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden!
- Bitte beachten Sie die neuen Regelungen für Arbeitgeberdarlehn (d.h. Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein Darlehn)
Zurück