Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Februar 2018

  • Verlust von Privatdarlehn rückwirkend bis 2009 nun doch steuerlich zu berücksichtigen! Bis dato galt immer die Rechtsansicht, wenn ein privat gewährtes Darlehn notleidend wird, bzw. ausfällt, dies die private Vermögensebene betrifft und daher keine steuerliche Wirkung entfaltet. Jetzt hat hier der Bundesfinanzhof im Urteil v. Okt. 2017 einem Kläger recht gegeben und den Verlust der Darlehnsforderung steuerlich berücksichtigt
  • Um möglichst intensiv die Fahrten zu auswärtig / weiter entfernt liegenden Arbeitsstätten als Dienstfahrten voll absetzen zu können, sollte die erste Tätigkeitsstätte immer in der Nähe des Wohnortes definiert werden. Eine voll abzugsfähige Dienstfahrt liegt auch vor, wenn übergangsweise, zwangsläufig der regelmäßige Arbeitsort verlegt werden musste (zB wegen Elementarschäden, großer Umbau etc.)
  • Schulgeld ist mit 30% (bis max. 5.000  € p.a.) als Sonderausgaben steuermindernd zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Zahlungen an Schulen, die NICHT von den Schulbehörden als Ersatzschulen stattlich genehmigt wurden. Dem Finanzamt muss hier von Seiten des Steuerpflichtigen nachgewiesen werden, dass diese Schule auf einen „ordentlichen“ Schulabschluss vorbereitet.
  • Wer ehrenamtlich tätig ist, kann unter bestimmten Umständen steuerfrei Einnahmen bis zu 2.400 € / p.a. erhalten. Für Details dazu gibt es einen neuen Leitfaden.
  • Es gibt wieder neue Wertangaben bei Verbrauch von Waren für den privaten Verbrauch, siehe unter www.iww.de Abruf-Nr. 198680
  • Und als Kuriosität zum Schluss und gute Nachricht für alle Hundeliebhaber: auch die Kosten für den Hundesitter und „Gassi-Geher“ sind jetzt zu den Steuerunterlagen beizulegen. Auch diese sind mit 20% Steuerbonus als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt.
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