Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Dezember 2017

  • Dienstwagen: ab sofort kann der Nutzungswert für den Eigenverbrauch durch eigene Zuzahlungen verringert werden, dies gilt auch bei der sogenannten 1%-Methode, Aber weiterhin gilt: für jedes PKW welches im Betrieb genutzt wird, ist der Eigenverbrauch anzusetzen
  • Pensionsrückstellungen: die bisherige Regelung der Abzinsung mit 6% ist vermutlich verfassungswidrig, so dass Fälle ab 2015 offen gehalten werden sollten
  • Ein Arbeitgeberzuschuss für Betreuungskosten von Kindern des Arbeitnehmers können bis 600 € p.a. steuerfrei ausbezahlt werden.
  • Auch bei Ferienwohnungen gilt die Steuerfreiheit bei Wiederverkauf binnen 10 Jahre, wenn diese auch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
  • Noch einmal das Thema Angehörigen / Gesellschafterdarlehn: Jedes Darlehn MUSS verzinst werden, bei unverzinslichen Darlehn werden diese gewinnerhöhend von der Finanzverwaltung mit einem Rechnungszinsfuß von 5,5% abgewertet
  • Seit 2017 gelten auch die Meldepflichten zum Transparenzregister s. www.transparenzregister.de Dies betrifft im wesentlichen Gesellschafter, welche durch mehrfache Beteiligungen mehr als 25% der Anteile an Kapitalgesellschaften (AG / GmbH) besitzen und dies nicht bereits aus dem Handelsregister ersichtlich ist.
  • Beitrag zur Umwelt: Das Aufladen von E-Bikes und E-KFZ an einer Ladestation des Arbeitgebers ist lohnsteuerfrei, also kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil
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