Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos Dezember 2012

Sehr geehrte MandantIn,

 

anbei für dieses Jahr letztmalig wieder Infos über die deutsche Steuerentwicklung.

 

Bemerkenswert finde ich unter anderem auch:

 

1. Dass nun die elektronische Rechnung dann für den Vorsteuerabzug anerkannt wird, wenn Sie diese in Papier ausdrucken und in der Buchhaltung mit ablegen. Auch wenn diese Papierrechnung dann wiederum von uns gescannt wird, erfüllt diese die gesetzlichen Anforderungen- dies betrifft insbesondere alle Telefonrechnungen! Hier hat die Betriebsprüfung bei vergleichbaren Fällen im letzten Jahr bereits mehrfach den Vorsteuerabzug moniert.

 

2. Die Betriebsgößeneinteilung für Betriebsprüfungen wurde ab 2013 neu gestaltet. So liegt ein Mittelbetrieb bereits vor wenn der Jahresgewinn > 56.000 € beträgt. D.h. die Möglichkeit einer Betriebsprüfung innerhalb von 10 Jahren ist daher sehr wahrscheinlich.

 

Zusammen mit meinem Team von Steuerkanzlei Ohlert und AVANZZADA SL wünsche ich Ihnen eine schöne Weihnacht / feliz navidad und einen guten Start in das Jahr 2013 / y un buen año nuevo.

Zurück