Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos August 2017

Als Stichworte möchte ich hervorheben:

  • Geschenke an Geschäftsfreunde werden immer mehr eingeschränkt. Wie Sie wissen müssen wir 30% pauschale Lohnsteuer auf Geschenke an Geschäftsfreunde abführen. Wenn diese 30%-Lohnsteuer jedoch zusammen mit dem Wert des Geschenkes die 35 €-Grenze überschreitet, können Sie dieses nicht als Betriebsausgabe/Werbungskosten abziehen.
  • Achtung: wenn ein Ehegatte das Gebäude/Grundstück des anderen Ehepartners für seine betriebliche Zwecke nutzt, dann können die Grundstückskosten incl. Finanzierung NICHT als Betriebsausgabe/Werbungskosten beim Ehegatten berücksichtigt werden. Hier empfehle ich immer die saubere Lösung einer klaren Vermietung wie unter fremden Dritten.
  • Interessant wird es bei den Freibeträgen der Erbschaftsteuer. Nach Feststellung FG Hessen kann bei Schenkungen vom biologischen als auch vom rechtlichen Vater  2x der Freibetrag von 400.000 €, somit gesamt 800.000 €  angewendet werden. Interessant für alle Patchwork-familien mit entsprechenden Vermögen.
  • Endlich: Arbeitszimmerkosten auch ansetzbar wenn man nur Vermietungs- und/oder Kapitaleinkünfte verwaltet werden. Dem Finanzamt steht es nicht zu, zu entscheiden ob das Arbeitszimmer nach subjektiven Empfinden des Beamten erforderlich ist oder nicht (BFH-Urteil v 8.3.2017)
  • im Rahmen des neuen Steuerumgehungs-bekämpfungsgesetz wird nochmals darauf hingewiesen, dass Sie bitte uns bei Erstellung der jährlichen Steuererklärung unbedingt mitteilen müssen, wenn Sie Bankverbindungen und/oder Beteiligungen im europäischen und außereuropäischen Ausland haben ! Diese MÜSSEN wir deklarieren.
  • Für alle Frischvermählten: die Ehegatten werden nun ab Heirat automatisch jeweils in Steuerklasse IV eingruppiert, ein Antrag dafür ist nicht mehr erforderlich. Nochmals zum Verständnis: dies betrifft nur Steuerpflichtige mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften und ist nichts anderes als eine monatliche Einkommensteuer-Vorauszahlung auf die zum Jahresende endgültig festzustellende Jahres-Einkommensteuerschuld. Daher macht auch ein Wechsel auf III / V nur Sinn, wenn zu erwarten ist dass der Ehegatte mit Klasse III in Bälde krank, arbeitslos oder in Elternschaft eintritt. Ansonsten kann es zum Jahresende immer zu Einkommensteuernachzahlungen kommen, da in Klasse III vorerst zu wenig Steuern monatlich bezahlt wurden.
  • Für alle Buchhalter: ab 2018 gelten GWG auch sofort abziehbar bis 800 € (bisher: 410 €) Aufwendungen bis zu 250 € können sofort in die Kosten übernommen werden Sammelposten können gebildet werden v. 250 € - 1.000 €
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