Steuerkanzlei Ohlert

Steuerinfos August 2015

  • Der steuerliche  Grundfreibetrag wurde rückwirkend ab Jan 2015 nun auf 8.472 € angehoben. D.h. wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen darunter liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
  • Für Existenzgründer gibt es eine hilfreiche Broschüre mit Fördermöglichkeiten, bei Interesse laden Sie sich diese unter www.iww.de/sl1639 herunter.
  • Seit 2015 werden kurzfristige Beschäftigungen bis zu 3 Monaten oder 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei behandelt. Dies ist vor allem für ferienjobbende Studenten und Schüler interessant.
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