Steuerkanzlei Ohlert

Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber können jederzeit PCs, Tablets und Smartphones incl. Software dem Arbeitnehmer überlassen, ohne dass hieraus gleich ein geldwerter (und somit steuer- und sozialversicherungspflichtiger) Vorteil gesehen wird. Bei einer Schenkung kann der Vorteil mit 25% pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden...

 

Mehr siehe Info Mai 2012

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