Arbeitgeber können jederzeit PCs, Tablets und Smartphones incl. Software dem Arbeitnehmer überlassen, ohne dass hieraus gleich ein geldwerter (und somit steuer- und sozialversicherungspflichtiger) Vorteil gesehen wird. Bei einer Schenkung kann der Vorteil mit 25% pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden...