Steuerkanzlei Ohlert

Speisenabgaben am Imbissstand und im Kino sind mit 7 Prozent zu besteuern

Für alle Unternehmer:

Hier bewegt sich nun was bei dem Umsatzsteuersatz 7% oder 19% bei Imbissbuden und Kinos. Künftig soll hier weitgehend nur noch 7% abgerechnet werden und nicht mehr gesplittet zum Teil auch 19%. Siehe Infos Mai 2011 Unverzinste Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Diese Gesetzesvorschrift gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, die für unbestimmte Zeit gewährt werden. Eine gewinnerhöhende Abzinsung kann vermieden werden, wenn im Darlehensvertrag eine Verzinsung vereinbart worden ist. Der Zinssatz muss weder marktgerecht sein noch muss er bei 5,5 % liegen. Ausreichend ist also bereits eine geringe Verzinsung von z.B. 1 %.  . siehe Info März 2010

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