Steuerkanzlei Ohlert

Sofortmeldepflicht bei der Rentenversicherung

Aus gegebenen Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind VOR der ersten Arbeitsaufnahme eines neuen Mitarbeiters (und sei es nur eine für kurze Zeit beschäftigte Aushilfe) diese bei der Dt. Rentenversicherung anzumelden und die Meldung zu dokumentieren. Dies gilt auch wenn am Wochenende oder in den Abendstunden jemand bei Ihnen aushilft! Dafür dient das internet, über das Sie jederzeit die Arbeitskraft anmelden können.

 

Die Zollverwaltung ist hier verstärkt angewiesen worden zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Sämtliche Ausreden helfen hier nicht ! (ist gerade erst gekommen, war nur zu Besuch auf der Arbeit, ich hätte am nächsten Tag die Anmeldung gemacht etc. ).

 

Bitte lassen Sie es sich von jedem Arbeitnehmer IMMER SCHRIFTLICH bestätigen, dass Sie ihn hingewiesen haben bei der Arbeit IMMER einen Personalausweis / so. Personaldokument bei sich zu tragen und heben diese schriftliche Bestätigung auf. Sie muss auf Verlangen der Zollbehörde vorgelegt werden! Die jeweiligen Bußgelder bei Nichtbeachtung beginnen bei mindestens 500 € und können bis 20.000 € betragen!

 

Sofortmeldepflicht bei der Rentenversicherung

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