Steuerkanzlei Ohlert

Bei zahlreichen privaten Verkäufen auf eBay kann Umsatzsteuerpflicht anfallen

Werden auf der Internet-Plattform eBay eine Vielzahl von Gegenständen verkauft, kann es sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zufolge um eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit handeln.

 

Ob eine Betätigung als nachhaltig einzuordnen ist, muss anhand einer Reihe verschiedener Kriterien beurteilt werden, die je nach Einzelfall unterschiedlich zu gewichten sind. Von Bedeutung können insbesondere die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden sowie das Unterhalten eines Geschäftslokals sein. Dass beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kein allein entscheidendes Merkmal.

Zurück