Steuerkanzlei Ohlert

Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen

Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen (z.B. Benzin-Gutscheine im Wert bis 44 €) ohne dass dabei die 400 €-Grenze überschritten wird.

 

Mehr siehe Info Juli  2011

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