Dipl. Oec. Björn Christoph Ohlert – Steuerberater
Neue SteuerInfos vom September 2011
- Nun können doch entgegen der bisherigen Handhabung auch Verluste aus einer Übungsleitertätigkeit steuerlich angesetzt werden.
- Entwarnung gibt es bei der elektronischen Bilanz diese kommt wohl doch erst für 2013 ab 2014 statt wie gedacht bereits mit Jahresabschluss 2011.
- Wenn Sie Einbußen wegen EHEC in 2011 hatten, dann gibt es hier Stundungsmöglichkeiten für Steuerzahlungen.
- Nachträgliche Zinsen für Hausdarlehn nun doch wieder abzugsfähig, auch wenn das Haus schon verkauft ist!
Studenten rückwirkend Einkommensteuererklärungen abgeben wegen Studienkosten
Wenn ein Student bis zum 31.12.2011 noch keine ESt-Erklärung abgegeben hat, kann er/sie dies nun rückwirkend für die Jahre 2007- 2010 machen und dabei all seine/ihre Studienkosten voll absetzen! Für mehr Infos kontaktieren Sie uns unter info@ohlert.de oder info@avanzzada.com.
Studienkosten jetzt steuerlich voll absetzbar
Studenten – bitte Belege sammeln! Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums sind als Werbungskosten ab sofort voll absetzbar Ab sofort können Studenten ihre Studiumskosten (Literatur, Reisekoste, Unterbringung, Studiengebühren etc.) auch steuerlich ansetzen ! Dies ist auch dann wichtig, wenn ansonsten mangels anderer Einkünfte keine Steuererklärungen abgegeben werden. Denn: die festgestellten Verluste aus der Studienzeit werden festgehalten und auf die Folgejahre vorgetragen. Wenn Sie dann später Einkünfte als Angestellter oder aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit haben,können Sie die Studienkosten der vergangenen Jahre dagegenrechnen und Ihr Erst-verdientes Geld bleibt im Idealfall steuerfrei!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 28. Juli 2011, Az. VI R 38/10 und Az. VI R 7/10, entschieden, dass Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung als Werbungskosten abzugsfähig sein können.
Der BFH führt dazu aus, dass aus § 12 Nr. 5 EStG kein generelles Abzugsverbot folge. Denn § 12 Nr. 5 EStG regele ausdrücklich, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium bei den einzelnen Einkunftsarten und vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur insoweit nicht abgezogen werden dürften, als in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht etwas anderes bestimmt sei. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bestimme jedoch etwas anderes. Denn danach greife der Grundsatz, dass Aufwendungen nur dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn nicht der vorrangige Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug zur Anwendung kommt. In beiden Fällen seien aber die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten.
Um von der möglichen Anwendung des Urteils profitieren zu können, müssen Ausbildungskosten, ggf. auch noch für die Vergangenheit, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, soweit für diese Jahre noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, muss gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und dann ggf. auch geklagt werden.
Wer bisher noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, kann dies für 4 Jahre rückwirkend noch nachholen. D.h. bei Abgabe bis 31.12.2011 können noch Erklärungen ab 2007 abgegeben werden!
Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts in der Erstwohnung
Wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung wegen Ihrer Arbeit in einer anderen Stadt haben, dann machen Sie bitte durch „persönliche“ Belege deutlich, dass Ihr eigentlicher Wohnsitz immer noch bei der Familie/Heimatort ist (Arztrechnungen vom Heimatort, Vereinsmitgliedschaft, Nachbarschafts-Aussagen etc.).
Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen
Auch Aushilfen können Sachzuwendungen bekommen (z.B. Benzin-Gutscheine im Wert bis 44 €) ohne dass dabei die 400 €-Grenze überschritten wird.
Man kann auch Vorsteuern aus laufenden Kosten eines PKW, der NICHT im Betriebsvermögen ist, geltend machen
Wenn Sie also einen Privat-PKW auch für betriebliche Fahrten nutzen, dann trotzdem die Benzinrechnungen und Reparaturrechnungen mit in die Buchhaltung geben. Wir erfassen dann die Vorsteuer und erklären diese bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung / Jahreserklärung
Neues BFH-Urteil für Vermietungen an Familienangehörigen und was dabei zu beachten ist
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass dieser in Geld bezahlt wird, er kann auch in Dienstleistungen bestehen.
Vereinfachungen für elektronische Rechnungen ab 1.7.2011 geplant
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden. Die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz sollen auf Rechnungen für Umsätze, die nach dem 30.6.2011 ausgeführt werden, angewandt werden. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, sodass etwaige Anpassungen möglich sind.
Behinderungsbedingte Umbaukosten absetzbar
Der Bundesfinanzhof hält daran fest, dass Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein können. Ein durch die Aufwendungen erlangter Gegenwert tritt in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund.
Gelegentliche Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte werden geringer besteuert
Bei Nutzung eines Dienstwagens sind die Fahrten Wohnung-Arbeit NICHT mehr zwingend pauschal der Lohnsteuer zu unterwerfen (unabhängig von tatsächlichen Fahrten), sondern können jetzt auch nach den tatsächlich gefahrenen Tagen angesetzt werden. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, die nur 2-3 x je Woche zu Ihrem Arbeitgeber fahren.
